04.11.2016, 15:00
(04.11.2016, 14:21)Sophie schrieb: Was genau ist daran undemokratisch, wenn eine demokratisch gefällte Entscheidung demokratisch revidiert wird? Sollte eine neue Regierung tatsächlich ein Gesetz einer Vorgängerregierung nicht zurücknehmen können? Und ergo ein Volksvotum nicht ein vorhergehendes anders lautendes ändern? Wenn bei einem zweiten ggf. sogar eine höherere Wahlbeteiligung vorläge? Was genau ist daran demokratisch, wenn ein Entscheid den tatsächlichen Volkswillen gar nicht widerspiegelt?
Wenn das Volk in direkter Demokratie zu einer Frage entschieden hat, dann obliegt es dem Parlament nicht mehr, hierzu ein Meinung zu haben. Man wählt nämlich deshalb ein Parlament, um nicht zu jeder Einzelfrage eine Volksabstimmung machen zu müssen. (Was der High Court in "Verfassungsfragen" entscheidet, ist mir grundsätzlich egal. Eine geschriebene Verfassung haben die Engländer abgesehen von der Magna Charta sowieso nicht, also sind solche Entscheidungen völlig beliebig und daher für mich bedeutungslos.)
Lex specialis (Brexit-Votum) geht nach juristischer Methodenlehre auch vor lex generalis (Parlamentsdebatte erforderlich für Gesetz).
Es gibt überhaupt keinen Grund, jetzt noch das Parlament nach seiner repräsentativen Meinung zu fragen, denn der Souverän wurde direkt befragt und hat geantwortet. (Falls die Engländer darunter nicht ihre Grüßoma verstehen sollten.) Es ist jetzt die Aufgabe der Regierung (Exekutive) die Entscheidung des Souveräns umzusetzen, nicht daran rumzukritteln.