19.06.2017, 23:13
Zitat:Das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) hat den Bundesligisten FC Augsburg im Einzelrichterverfahren nach Anklageerhebung durch den DFB-Kontrollausschuss wegen zweier Fälle eines unsportlichen Verhaltens seiner Anhänger mit einer Geldstrafe in Höhe von 7000 Euro belegt.
Unsportliches Verhalten der Anhänger – FC Augsburg zu Geldstrafe verurteilt
Der Verein hat dem Urteil zugestimmt, das Urteil ist damit rechtskräftig.