21.04.2017, 13:13
(21.04.2017, 08:24)TomTinte schrieb: Der noch immer tätige Richter und zweiter der Landesliste Sachsen zur Bundestagswahl hat folgende Aussagen getroffen:
Es kann keiner hinter behaupten: Das haben wir nicht gewusst.
Was in Deutschland so alles Richter war in den letzten 70 Jahren, geht auf keine Kuhhaut.
Natürlich wird vor diesem Hintergrund deutlich, wieso die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen in Sachsen immer häufiger übernehmen muss.
Die sächsischen Richter weigern sich nämlich hartnäckig, gemeinsam begangene Straftaten als gemeinsam begangene Straftaten abzuurteilen. Die machen aus einem prügelnden rechten Mob eine zufällige Ansammlung besorgter Bürger, und betrachten Einzeltaten, damit sie ihre Gesinnungsfreunde nicht zu hohen Strafen bei organisierter Kriminalität verknacken müssen.
Sachsen gehört unter Notstandsverwaltung gestellt, wie Berlin. Ministerien, Ämter und Behörden gehören von dem völkischen Pack befreit.