13.04.2019, 13:47
Zitat:Neues aus der Unterwelt
Das Verbrechen täuscht einen Rückzug vor. Die Regierung täuscht ein Gesetz vor. Die Polizei ist tief besorgt. Ein Bericht über Komplexität.
Paragraf 219a: Der Kampf geht weiter
Am 29. März 2019 ist das "Gesetz zur Verbesserung der Information über einen Schwangerschaftsabbruch" in Kraft getreten (Bundesgesetzblatt 2019 I, Seite 350). Zu diesem Meisterwerk der Gesetzeskunst sind ein paar Hinweise angezeigt.
Wenn in einem Gesetz das Wort "Wald" steht, denkt jeder, das sei einfach. Aber wenn das Gesetz anordnet, dass die Eigentümer von Wald eine Beihilfe erhalten, wird man erleben, dass die Gebieter über Thujahecken, Haselnusssträucher oder drei Fichten behaupten, Eigentümer von "Wald" zu sein. Und wenn umgekehrt die Wald-Eigentümer eine Abgabe zahlen sollen, entpuppen sich hektargroße Baumbestände als "Wiesen", "Parkanlagen" oder "Strauchwerk".
Der Kolumnist fragte bei Beteiligten des Gesetzgebungsverfahrens an, ob es wirklich sein (und gemeint sein) könne, was man im Bundesgesetzblatt las. Auskunft: Ja. Man habe es halt eilig gehabt und auch den "Kompromiss der Minister" nicht wieder "aufschnüren" wollen; und die Diskussion in der Fraktion (...) sei ja auch komplex. Die Justiz solle das also mal bitte so auslegen, dass in Abs. 4 Nr. 1 und Nr. 2 das Wort "nur" hinzugedacht und zwischen Nr. 1 und Nr. 2 das Wort "oder" als "und" verstanden werden müsse. Manchmal möchte man sich schämen für so einen Gesetzgeber.
https://www.spiegel.de/panorama/justiz/k...62445.html
Sind nur Auszüge aus dem Artikel, beleuchten aber die Qualität von (manchen) Gesetzgebungen. Wie diese von der Justiz im allgemeinen und der Richterschaft im besonderen, schließlich von jedem Bürger, auszulegen sind, müsste eigentlich Bestandteil des jeweiligen Gesetzes sein, oder sollen diese jeweils die Bundestagsabgeordneten fragen, was sie sich dabei gedacht haben, als sie zur Tat bzw. Untat schritten?