(21.11.2018, 19:15)leopold schrieb: Ich freu' mich immer, wenn ein Beitrag gesessen hat.
Und nun zu Ihrer "ich bin nicht gegen Ausländer, aber..."-Suada: Sie scheinen immer noch nicht informiert zu sein, auf welche Leistungen Flüchtlinge Anspruch haben und Sie wissen anscheinend immer noch nicht, dass es neben dem deutschen Asylrecht noch andere Aufenthaltsgründe für Flüchtlinge gibt wie zum Beispiel die Genfer Flüchtlingskonvention.
Der Migrationspakt fordert Dinge, die in Europa und natürlich auch in Deutschland längst realisiert sind: Ein Dach über dem Kopf, ein Bett, etwas zu Essen und medizinische Hilfe, wenn notwendig - soziale Mindeststandards eben. Oder wollen Sie Flüchtlingen Essen und Bett verweigern, solange deren Verfahren nicht abgeschlossen ist? Und wollen Sie die Menschen dann aus ihren Unterkünften jagen, wenn sie kein Asylrecht genießen, aber aus anderen Gründen vorübergehend hierbleiben dürfen?
"Alle sozialen Sicherheitsleistungen" bekommt hier kein Flüchtling einfach so geschenkt. Das ist nichts anderes als Pegida- und AfD-Jargon.
Wieso gesessen? Weil Sie gelogen haben und ich es moniert habe?
In der Genfer Flüchtlingskonvention steht letztlich nichts anderes als im deutschen Asylrecht. Auch da wird Flucht vor Armut als Asylgrund ausgeschlossen.
Neben den primären Gründen für eine Asylbewerbung, die übrigens mit denen der Genfer Flüchtlingskonvention übereinstimmen, bietet das Asylrecht zusätzlichen noch subsidiären Schutz, wenn Todesstrafe oder Folter droht oder infolge eines (Bürger-) Krieges.
Was wollen Sie eigentlich noch mehr?
Wo habe ich geschrieben, dass man Flüchtlingen Essen und Bett verweigern müsse? Wo bitte?
Wenn Menschen kein Asylrecht genießen, sollten sie innerhalb einer bestimmten und Frist, vielleicht drei Monate, das Land wieder verlassen müssen. Keine Duldung auf unbestimmte Zeit.
Aus welchen anderen Gründen sollten Migranten hierbleiben dürfen, wenn sie kein Asylrecht haben?
Mir fiele da jetzt nur eine schwere Erkrankung, die hier besser behandelt werden kann, ein.
Zu dem Wörtchen "alle".
Das habe ich der Tat zu ungenau formuliert. Ich meinte damit, dass die staatliche Unterstützung sofort nach dem Eintreffen anläuft: Unterbringung in Auffangzentren bzw. in Sammelunterkünften, Versorgung entweder durch Catering oder in Form von Essenspaketen, Sachleistungen und Taschengeld (143/Mon.).
Verlässt ein Asylbewerber (ich spreche jetzt immer nur von einer Einzelperson) die Sammelunterkunft, weil er eine Wohnung gefunden hat, dann erhält er zuusätzlich 216 €, also insgesamt 359, wobei Unterkunft, Einrichtung und Heizung bezahlt wird, Strom nicht. Nach Ablauf von 15 Monaten bekommt er "Leistungen auf Sozialhilfeniveau", also um die 390 bis 400 € plus Wohnkosten. Zudem hat der natürlich immer die Möglichkeit, die Angebote der Tafel, des Fairkaufs usw. zu nutzen.
Das ist nicht viel, aber dürfte, wenn man sparsam ist und zusammen wohnt, kocht und einkauft, schon reichen.