(22.09.2018, 09:00)leopold schrieb: Warum gehen Sie nicht auf meine Argumente ein? Finden Sie es gut, dass es einen kleinen Teil der Bevölkerung gibt, der nichts arbeiten muss, nur weil dessen Vorfahren - verdient oder nicht - Vermögen angehäuft haben, während andere kaum von ihrer Arbeit leben können? Ist das für Sie Politik für die kleinen Leute?
Inwiefern wurden extreme Wertsteigerungen von Immobilien und Grundstücken bereits vorher einmal besteuert? Die Wahrheit ist, dass solche Wertsteigerungen überhaupt nicht besteuert werden.
So ganz stimmt Ihre Argumentation nicht, leopold. Wenn Sie eine Immobilie besitzen, dann zahlen Sie jährlich Grundsteuer. Sobald die Immobilie oder das Grundstück verkauft wird, ist auch der Staat daran beteiligt. Ist übrigens eine eigene Erfahrung.
Wenn der Erbfall eintritt, leopold, dann partizipieren die Erben von der Arbeit des Erblassers, das ist richtig. Aber warum vergleichen Sie dann die Erben mit Leuten, die kaum von ihrer Arbeit leben können? Vermögen bildet sich nicht von alleine, es sei denn, man gewinnt im Lotto. Wer durch seine Hände Arbeit und durch geschicktes kaufmännisches Verhalten im Lauf der Zeit zu Vermögen kommt, der zahlt auf der anderen Seite einen hohen Preis. Denn in den meisten Fällen leidet das Familienleben darunter, weil oberste Priorität das Geschäft hat. Jedes Ding hat nämlich zwei Seiten, nur will man das oft nicht sehen.
Deshalb ist die Erbschaftssteuer für mich trotz der hohen Freibeträge schon etwas fragwürdig. Denn mit dieser Steuer werden im Prinzip Eingriffe in das Vermögen einer Familie gemacht, was im Umkehrschluss eigentlich nur bedeuten kann, dass der Staat persönliches Eigentum missachtet. Ich weiß natürlich, dass die Diskussion darüber eher akademischer Natur ist, aber die Erbschaftssteuer trifft doch einen wesentlich größeren Personenkreis als man vielleicht landläufig denkt. Wenn beispielsweise jemand in den 50er Jahren einen Betrieb aufgebaut hat, Grundstücke dafür erworben hat und eventuell darauf Wohnraum für sich und Betriebsgebäude errichtet hat, dann konnte er das nur unter größten Entbehrungen für sich und die Familie machen, sofern er nicht selbst schon beträchtliches Vermögen hatte. Über die Grundstückspreise in den 50er Jahren brauche ich Ihnen nicht viel zu erzählen, heute sind die ein Vielfaches wert.
Wenn dann jemand stirbt und eben den Betrieb samt Grundstücken hinterlässt, dann kann die Freigrenze schnell überschritten werden. Die dann fällige Steuer wiederum kann die Erben belasten, so dass sie Teile des Grundbesitzes oder gar den gesamten Besitz verkaufen müssen, um den Betrag zu bezahlen. Natürlich können sie auch nur eine Hypothek aufnehmen, trotzdem stellt sich da doch die Frage nach dem warum. Indirekt bestraft der Staat dadurch diejenigen, die mit zum Bruttosozialprodukt beigetragen haben.