25.04.2018, 08:20
(24.04.2018, 19:02)Lueginsland schrieb: Auch schon, jedoch hat das Landeskabinett entschieden, im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes im Freistaat
ein Kreuz als sichtbares Bekenntnis zu den Grundwerten der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Bayern und Deutschland anzubringen.
Und derer gibt es eine Menge, wo auch du dich verlaufen kannst.
Interessant wäre übrigens, was in folgendem Szenario passieren würde:
Der Freistaat Bayern verhängt ein kategorisches Kopftuchverbot in allen öffentlichen Gebäuden, vor allem natürlich in Schulen. Die türkische Putzfrau, die die Schule immer nur dann putzt, wenn gerade keine Schüler oder Lehrer anwesend sind, sagen wir einfach mal zwischen drei Uhr nachts und fünf Uhr morgens, wird daher angewiesen, während der Arbeit das Kopftuch abzulegen und klagt vor dem BVerfG dagegen. Würde das BVerfG die Klage annehmen oder nicht und wenn ja, was würde dabei wohl rauskommen? [Bild: https://www.smilies.4-user.de/include/Es...en_199.gif ]