23.03.2018, 10:17
Es scheint hier gar kein Aufreger zu sein, dass der Stadt Augsburg durch ein Organisationsversagen vllt. 28 Mio durch die Lappen gehen.
Ein Antrag auf Fördermittel für die freien Kindergartenträger wurde nicht fristgerecht gestellt. Im Grunde ist das Geld, das die Stadt nur durchreicht. Die freien Träger von nichtstädtischen Kindergärten haben Ansprüche auf Zuschüsse für ihre Leistungen. Diese müssen sie bis 30.04. jeden Jahres bei der Stadt einreichen. Diese muss die Ansprüche prüfen und leitet sie dann geammelt spätestens am 30.06. an die Aufsichtsbehörde Regierung von Schwaben weiter. Diese gewährt dann die Mittel von Land (Großteil) und Bund (kleinerer Teil). Im Jahr 2017 kam es zu einer Panne: Weil am 29.06. (ein Donnerstag) noch Unterlagen eines freien Trägers ordnungsgemäß fertig gestellt wurden, konnte der zuständige SB erst an diesem Tag den Antrag an die RvS abgeben (seit Jahren nur noch online möglich). Dabei kam es aber zu einem Absturz des PC, so dass der Antrag nicht rausging. Der Mitarbeiter wurde an eben diesem Tag noch krank und ging am Nachmittag nach Hause, erschien am nächsten Tag nicht. Erst am darauffolgenden Montag (03.07) wurde das Missgeschick bemerkt und der Antrag an die RvS geleitet. Zu spät.
Zunächst fiel das nicht auf, weil die RvS kulant war und die Mittel bewilligte. Erst beim Bund zeigte man sich zickig und rügte den Vorgang, weshalb sich die RvS nun auch genötigt sah zu prüfen, ob sie die Mittel zurückfordern müsse. Frist ist schließlich Frist.
Der OB zog die Sache an sich (löblich - er weicht Schwierigkeiten jedenfalls nicht aus) und versucht in Gesprächen eine Lösung zu finden, die der Stadt das finanzielle Desaster erspart.
Sicherlich ist es notwendig bei Beträgen in dieser Höhe sicher zu stellen, dass eine Verfristung nicht vorkommen kann. Dann muss man eben ggf. mal einem freien Träger, der seinen Antrag nicht rechtzeitig ordnungsgemäß gestellt hat, die Fördermittel verweigern, statt zu versuchen den Antrag zu heilen und damit zu riskieren, dass ALLE Gelder den Bach runtergehen. Das eine liegt in der Verantwortung der Kindergartenträger - das andere dann nämlich bei der Stadt.
Interessant wäre auch die Klärung der Frage, ob man, wenn eine Antragstellung nur noch elektronisch möglich ist durch eine postalisch überbrachte im Notfall die Frist wahren könnte.
https://www.augsburger-allgemeine.de/aug...12546.html
Ein Antrag auf Fördermittel für die freien Kindergartenträger wurde nicht fristgerecht gestellt. Im Grunde ist das Geld, das die Stadt nur durchreicht. Die freien Träger von nichtstädtischen Kindergärten haben Ansprüche auf Zuschüsse für ihre Leistungen. Diese müssen sie bis 30.04. jeden Jahres bei der Stadt einreichen. Diese muss die Ansprüche prüfen und leitet sie dann geammelt spätestens am 30.06. an die Aufsichtsbehörde Regierung von Schwaben weiter. Diese gewährt dann die Mittel von Land (Großteil) und Bund (kleinerer Teil). Im Jahr 2017 kam es zu einer Panne: Weil am 29.06. (ein Donnerstag) noch Unterlagen eines freien Trägers ordnungsgemäß fertig gestellt wurden, konnte der zuständige SB erst an diesem Tag den Antrag an die RvS abgeben (seit Jahren nur noch online möglich). Dabei kam es aber zu einem Absturz des PC, so dass der Antrag nicht rausging. Der Mitarbeiter wurde an eben diesem Tag noch krank und ging am Nachmittag nach Hause, erschien am nächsten Tag nicht. Erst am darauffolgenden Montag (03.07) wurde das Missgeschick bemerkt und der Antrag an die RvS geleitet. Zu spät.
Zunächst fiel das nicht auf, weil die RvS kulant war und die Mittel bewilligte. Erst beim Bund zeigte man sich zickig und rügte den Vorgang, weshalb sich die RvS nun auch genötigt sah zu prüfen, ob sie die Mittel zurückfordern müsse. Frist ist schließlich Frist.
Der OB zog die Sache an sich (löblich - er weicht Schwierigkeiten jedenfalls nicht aus) und versucht in Gesprächen eine Lösung zu finden, die der Stadt das finanzielle Desaster erspart.
Sicherlich ist es notwendig bei Beträgen in dieser Höhe sicher zu stellen, dass eine Verfristung nicht vorkommen kann. Dann muss man eben ggf. mal einem freien Träger, der seinen Antrag nicht rechtzeitig ordnungsgemäß gestellt hat, die Fördermittel verweigern, statt zu versuchen den Antrag zu heilen und damit zu riskieren, dass ALLE Gelder den Bach runtergehen. Das eine liegt in der Verantwortung der Kindergartenträger - das andere dann nämlich bei der Stadt.
Interessant wäre auch die Klärung der Frage, ob man, wenn eine Antragstellung nur noch elektronisch möglich ist durch eine postalisch überbrachte im Notfall die Frist wahren könnte.
https://www.augsburger-allgemeine.de/aug...12546.html