(28.01.2018, 22:56)Klartexter schrieb: Das sehe ich ähnlich. Wenn jemand einen anderen Menschen tötet oder schwer verletzt, dann wird in der Presse wegen des Persönlichkeitsschutzes allenfalls der Vorname und der Anfangsbuchstabe des Nachnamens genannt. Handelt es sich aber um eine bekannte Persönlichkeit, dann scheut man sich nicht, sofort den vollen Namen zu nennen, auch wenn ein Tatnachweis noch überhaupt nicht erbracht ist. Jeder "einfache" Straftäter wird durch Unkenntlichmachung des Bildes und durch Nichtnennung des Namens geschützt, um ihm nach Verbüßung der Strafe die Wiedereingliederung in die Gesellschaft zu ermöglichen. Der Promi hat hingegen diese Chance nicht, ein Linus Förster ist definitiv gesellschaftlich erledigt. Auch ein Kachelmann hat keine Chance, selbst noch einmal im öffentlichen Bereich tätig zu werden.
Nehmen wir das Beispiel Wedel. Warum kann die Presse nicht einfach schreiben, dass ein bekannter Regisseur des sexuellen Missbrauchs beschuldigt wird? Sollten sich die erhobenen Vorwürfe bestätigen und ein Gericht ein entsprechendes Urteil fällen, dann könnte man immer noch von einem Dieter W. schreiben. So aber läuft längst eine Vorverurteilung, ohne dass jemand tatsächlich alle Fakten kennt. Die einen konnten Wedel noch nie leiden, die anderen "wussten" ja schon immer, wie es in der Branche läuft.
Warum lässt man eigentlich nicht die Judikative ihre Arbeit machen, die ist nämlich verantwortlich für die Findung von Schuld und Unschuld. Es mag sich jeder mal vorstellen, wie es wäre, wenn die eigene Person mit Vorwürfen belastet würde, und die Presse groß darüber berichten würde. Hier im Forum heulen einige schon herum, weil ihr Nick von anderen Usern angegriffen wird oder weil angeblich etwas aus ihrem Privatleben von anderen Usern erzählt wird. Man stelle sich vor, dass dann jemand mit vollem Namen und mit Beschuldigungen genannt wird....
Es wurde ja schon einige Male geschrieben, dass niemand Straftaten gut heißt. Aber im deutschen Recht gilt immer noch die Unschuldsvermutung, solange es kein anders lautendes Urteil gibt. Das hat nichts mit Schonung von Tätern zu tun, aber auch ein Täter hat das Recht, auf ein unbeeinflusstes Urteil durch ein Gericht. Welche Chance auf so ein Urteil hat wohl jemand, der lange vor einem Prozess schon verurteilt wurde durch die Medien?
Wie es der Zufall will ein passendes Beispiel aus der
AA .
Es kommt heraus nicht nur Freispruch aus Mangel an Beweisen sondern schlichtweg alles falsch, auch die angebliche Machtposition durch Anzeigendrohung.
Jetzt muss man sich nur noch vorstellen der Beschuldigte wäre eine bekannte Persönlichkeit und die Medien hätten die Beschuldigung vorher lang und breit getreten.
Noch ein Beispiel weil die Dinge sehr schnell in Vergessenheit geraten
Andreas Türk
Zitat:Der Fall erhielt hohe mediale Aufmerksamkeit und stellte eine Zäsur in der Karriere Türcks dar
Sind jedoch die Verjährungsfristen abgelaufen wird es ganz kompliziert und der Beschuldigte kann eine evtl Unschuld nicht mal mehr gerichtlich klären lassen.
Klar gäbe es die Möglichkeit der Verleumdungsklage nur genau diese öffentliche Wirkung will weder ein Schuldiger noch ein Unschuldiger.
Dar Fall Weinstein hingegen ist ein anderer da wussten offensichtlich viele aus dem Umfeld Bescheid und das seit Jahren.
Dazu passt auch #metoo, zu den Machtmissbräuchen in allerlei Lebensituationen bedürfe es allerdings anderer Aufarbeitungen.
Heinz Rudolf Kunzes LP-Titel "eine Form von Gewalt" kann ich mir dabei gut vorstellen.