(16.12.2016, 15:29)Manni Burgsmüller schrieb: Am besten bei Verurteilung das Gemächt entfernen, ist aber leider in unseren Gesetzen nicht vorgesehen. Da wäre die sexuelle Gefahr gebannt, allerdings bekommt man das Gewaltpotenzial, diesen Spaß anderen etwas anzutun, deutlich schlechter in den Griff. Da wäre dann ein wegsperren die beste Lösung.
Sie übersehen, dass es bei Sexualdelikten eigentlich nicht um sexuelle Befriedigung geht, meistens. Oder was soll daran schön sein, wenn sich die Frau mit Händen und Füßen sträubt?
Es geht den Tätern um Machtausübung, meist über das andere Geschlecht, oder eben über Kinder, für die ganz Feigen. Es geht vor allem darum, jemand Unterlegenen absolut zu dominieren. Und die stärkste Form, jemanden zu dominieren ist, wenn man ihm oder ihr die sexuelle Selbstbestimmung raubt und denjenigen auf diesem Gebiet dazu zwingt, unerwünschte Dinge zu tun oder zumindest zu dulden.
Dazu braucht man nicht unbedingt ein Gemächt. Es gibt noch andere Methoden und viele andere Gegenstände, die so ein Täter dazu benutzen kann.
Und: Glauben Sie, der Täter wird weniger aggressiv und dominant, wenn ihn der Staat völlig dominiert und "ihm sein Gemächt abschneidet"?
Das ist keine Lösung, den Sexualtrieb und die Möglichkeit, Sex auszuüben, beim Täter zu beseitigen, wenn es eigentlich um etwas völlig anderes geht.