29.11.2019, 13:56
(29.11.2019, 13:40)Sophie schrieb: Nach jetzigem Diskussionsstand werden die AN-Anteile am Rentenversicherungsbeitrag also nicht automatisch steuerfrei gestellt, sehe ich das richtig? Die Steuern können, um einer Doppelbesteuerung zu entgehen nur über die EStErklärung wieder abgesetzt werden.Ergänzung zum vorherigen Beitrag:
Leider ist das ja auch in keiner Lohnabrechnung ersichtlich, dass die Vorsorgebeiträge pauschal in den LST Tabellen berücksichtigt sind.
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Das wirkt sich also kaum aus im Steuerbescheid. Nur bei weiteren Sonderausgaben etc.
Sorry für die Konfusion! Man lernt halt nie aus....bin ja auch da nur Autodidakt.
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