(29.10.2019, 10:53)Sophie schrieb: Ich dachte, wenn kein Unterhalt gezahlt wird, gibt es einen über das Unterhaltsvorschussgesetz?
Nicht jede® möchte Unterhaltsvorschuss beantragen. Das kann unterschiedliche Gründe haben.
Es braucht einen Titel, Forderungen an den Unterhaltspflichtigen bleiben 30 Jahre bestehen.
Das bedeutet Stress, vor allem für Frauen, die vlt. noch Wert auf einen guten Umgang des Vaters
mit den Kindern legen.
Manche zahlen auch unregelmäßig oder versprechen immer wieder, sie zahlen "bald" wieder oder mehr.
Auch bei (erneuter) Heirat muss der U-Vorschuss wieder zurückgezahlt werden ab Datum der Eheschließung.
Da gibt es manchmal böse Überraschungen von hohen Rückforderungen des Amtes, weil das nicht jedem bewußt ist bzw. sie haben die Regeln nicht gelesen.
Da frage ich mich schon, warum jetzt der neue Ehepartner voll für den Unterhalt der nicht leiblichen Kinder zuständig
ist? Kein Wunder, dass so viele Alleinerziehende dann auch allein und arm bleiben.
Beim ALG II Bezug wird der U-Vorschuss sowieso mit den Leistungen verrechnet genauso wie das Kindergeld.
Und zusammen leben mit einem neuen Partner hat zur Folge, dass das Einkommen des anderen voll angerechnet,
egal ob verheiratet oder nicht. (Zahnbürsten- Bett- und Kleiderschrankkontrollen gibt es leider immer noch).