26.04.2019, 15:22
Tja wenn alle Verkehrsteilnehmer StVO §1 (1) beachten würden, wäre das alles kein Problem.
Aber es gibt unter den Gruppen:
Fußgänger
E-Scooter Fahrer
Radfahrer
einspurige und zweispurige Kraftfahrzeuge
jede Menge
Aber es gibt unter den Gruppen:
Fußgänger
E-Scooter Fahrer
Radfahrer
einspurige und zweispurige Kraftfahrzeuge
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![Exclamation Exclamation](https://treffpunkt-koenigsplatz.de/images/smilies/censored.gif)
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