20.12.2016, 16:24
(20.12.2016, 14:37)Serge schrieb: Genau so könnte es gewesen sein, vielleicht kam auch noch eine das Selbstwertgefühl des Täters vernichtende Antwort des Opfers hinzu. Von daher mildernde Umstände :dodgy:
Womit wieder einmal bewiesen wäre, dass Videoüberwachung ein untaugliches Beweismittel ist, weil sie entscheidendes Vorgeschehen nicht vermitteln kann und so einen falschen Eindruck erweckt. Am Ende war es eine verzögerte Notwehrmaßnahme.