17.05.2018, 17:20
(17.05.2018, 16:49)messalina schrieb: Hmm, also ich weiß nicht? Es kann doch nicht darauf ankommen, ob das reine Dabeihaben eines Messers eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat ist? [Bild: https://treffpunkt-koenigsplatz.de/image...s/nanu.gif] Es kommt auf die drohende Gefahr an und da wäre mir ziemlich egal, ob der ein Springmesser (Dabeihaben = Straftat) oder ein Einhandklappmesser (Ordnungswidrigkeit) oder ein ganz legales Küchenmesser mit 12 cm Klinge in mich einführen will?
Oder anders: Wenn die sich jetzt angewöhnt hätten, uns immer mit Pflastersteinen auf den Kopf zu schlagen, dann würde eben immer Gefahr drohen, wenn einer von denen einen Pflasterstein in der Hand hat, obwohl das allein ja weder eine Ordnungswidrigkeit noch eine Straftat wäre, oder?
Ich finde, entscheidend ist immer, ob das was die tun wollen eine Straftat ist, und zur Nagelpflege nehmen die ihr Messer ja nicht mit, oder? Und wenn das was die tun wollen eine Straftat gegen Leib und Leben oder die sexuelle Selbstbestimmung ist, dann ist das eben eine so schwer wiegende drohende Gefahr, dass man die in Zukunft mitnehmen und wegsperren kann. Ich hoffe, dass das bald auch mal passiert.
Wenn das Mitführen eines Messers nur eine Ordnungswidrigkeit ist, dann kann der Gesetzgeber das mit der drohenden Gefahr nicht so dringlich sehen, sonst würde er einen Verstoß gegen das Gesetz härter ahnden. Ich sehe das als ganz evident an.
Ja - grundsätzlich hast Du recht, dass es auf die Absicht ankommt. Aber was machst Du, wenn jemand das Messer zur Selbstverteidigung mitnimmt? Ob erlaubt oder nicht - er fühlt sich damit sicherer.
Da gibt es auch ein schönes schon älteres Urteil - ganz ohne Flüchtlinge - wo ein Mann, nicht besonders wehrhaft, immer ein kleines Messer an einer Kette um den Hals mit sich trug. Als er tatsächlich mal von mehreren verprügelt wurde und sich nur mittels dieses Messers zur Wehr setzen konnte, wobei er einen der Angreifer schwer verletzte, war dann plötzlich er dran wegen Notwehrexzess - weil er hätte ja so ein Messer nicht dabei haben dürfen und dass er es dabei hatte, hätte bewiesen, dass er unlautere Absichten hatte. Hmmh. Da kann man schon ins Grübeln kommen, oder?
Im Übrigen - noch ein Gedanke am Rande - Betroffene, die präventiv eingesperrt würden, müssten analog zu Sicherungsverwahrten natürlich deutlich bessere Verhältnisse in ihrer Zwangsunterkunft vorfinden als überführte Straftäter. Das kann teuer werden.