07.03.2017, 19:59
Und wie kommst Du zu dem Schluss, das Bayerische Tanzverbot am Karfreitag muss gelockert werden? Da steht nichts davon im Urteil. Dafür steht da aber, dass der Ruhe- und Stilleschutz durch Auflagen gewährleistet werden kann. Dann erlaubt man also diese Veranstaltung mit der Auflage, dass die Musiklautstärke maximal 40 db betragen darf.