10.07.2018, 16:24
Beim Vorstellungsgespräch.
"Schön. Gar nicht schlecht. Und jetzt sagen Sie mir bitte noch, warum sie gerne hier bei uns in der Stadtverwaltung arbeiten würden."
"Das kann ich Ihnen so leider nicht sagen. Stellen Sie einfach einen schriftlichen Antrag auf Auskunft, und ich schicke Ihnen dann den gebührenpflichtigen Bescheid nebst einer Rechtsbehelfsbelehrung in zwei bis vier Wochen zu. Sie können dann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb von drei Monaten ab Zustellung Klage dagegen erheben. Falls Sie zuvor die Gebühr bezahlt haben."
"Perfekt. Sie sind eingestellt!"
"Schön. Gar nicht schlecht. Und jetzt sagen Sie mir bitte noch, warum sie gerne hier bei uns in der Stadtverwaltung arbeiten würden."
"Das kann ich Ihnen so leider nicht sagen. Stellen Sie einfach einen schriftlichen Antrag auf Auskunft, und ich schicke Ihnen dann den gebührenpflichtigen Bescheid nebst einer Rechtsbehelfsbelehrung in zwei bis vier Wochen zu. Sie können dann vor dem zuständigen Verwaltungsgericht innerhalb von drei Monaten ab Zustellung Klage dagegen erheben. Falls Sie zuvor die Gebühr bezahlt haben."
"Perfekt. Sie sind eingestellt!"