11.01.2017, 11:59
(11.01.2017, 11:51)TomTinte schrieb: 1.) Sie wird an keinen Schwimmunterricht teilnehmen, solange die Eltern das sagen haben. Wenn sie 18 ober älter könnte es anders sein.
Falsch. Die uneingeschränkte Religionsmündigkeit ist in Deutschland bereits mit 14 Jahren gegeben. Natürlich werden ihre Eltern so tolerant sein, ihr ab diesem Alter die Teilnahme am Schwimmunterricht freizustellen, schließlich respektieren sie die deutsche Gesetzgebung....
(11.01.2017, 11:51)TomTinte schrieb: Ich sehe in Augsburg Oberhausen mehr junge türkische Frauen in Minirock als mit Burka herumlaufen.
Noch.
Martin