09.01.2017, 19:44
(09.01.2017, 14:57)TomTinte schrieb: ...
Ich weis, bestimmte Volksabstimmungen gelten nicht, wenn das Ergebnis nicht in das weltanschauliche Bild passt. Aber nur die Menschen der Krim haben und hatten das Recht zu entschieden ob sie wieder zu Russland gehören.
....
Das sehe ich anders. Volksabstimmungen/Abstimmungen in diesem Umfang, es war ja nur ein Teil der Ukraine, haben m.e. keine völkerrechtlich bindende Bedeutung.
Ein anderes Beispiel: würde bei einer Volksabstimmung im Saarland die Mehrzahl für einen Anschluß/Übertritt zu/nach Frankreich stimmen - würdeb wohl die meisten sagen: ok - eine unverbindliche Meinungsäußerung. Nicht mehr und nicht weniger.