02.03.2024, 18:43
KuP schrieb:Vorsicht, ich alleine wäre in der Steuerpflicht und liege nur knapp über der Durchschnittsrente für Männer, lediglich durch meine Frau die nicht arbeitet und ihre sehr kleine erst 2033 bekommt drückt uns zusammen der Grundfreibetrag für die 2. Person darunter.
Zudem sinkt der Rentenfreibetrag jährlich, meiner bleibt bei 19%, man darf Grundfreibetrag und Rentenfreibetrag nicht gleichsetzen oder gar durcheinander bringen.
Alles in allem sind Einzelpersonen nur dann nicht steuerpflichtig wenn nach Abzug des Rentenfreibetrag, Sozialversicherungen ect. dann nicht mehr über den ca.11.000 Brutto Grundfreibetrag liegen.
Da kommt man auf keine 1.000 Netto mehr im Monat, ohne eigenes Wohneigentum wäre das sehr dünnes Eis und einen Tick drüber steuerpflichtig.
Soviel zu sich nicht beklagen müssen.
Edit:
Link dazu
https://www.gmx.net/magazine/wirtschaft/...g-39387340
Danke - ist mir schon klar. Ich liege schon ein Stück über der Durchschnittsrente, schramme an der Besteuerung gerade noch so vorbei... . Wird sich ändern wenn meine Frau in diesem Jahr in Rente geht.