16.12.2016, 15:29
Am besten bei Verurteilung das Gemächt entfernen, ist aber leider in unseren Gesetzen nicht vorgesehen. Da wäre die sexuelle Gefahr gebannt, allerdings bekommt man das Gewaltpotenzial, diesen Spaß anderen etwas anzutun, deutlich schlechter in den Griff. Da wäre dann ein wegsperren die beste Lösung.