14.04.2020, 18:42
(14.04.2020, 11:36)messalina schrieb: Echt jetzt? *KREISCH* Dann ....
r. Und wie das Volksverhetzung sein kann, weil das geht doch glaub nur öffentlich, oder?
Wie ist das jetzt eigentlich, ist Bürosex auch im Home-Office ein absolutes No-Go?
An ihrer Stelle würde ich mich schon mal um die Besucherregelung
in der Justizvollzugsanstalt Aichach kümmern.
Der § 30 StGB ist in voller Härte bei ihnen anzuwenden!
Ihrer Frage ähnlich ihrer Signatur vorauseilend,
die Stundenregelung für das von ihnen favoritisierte Tête-à-Tête, auch Schäferstündchen genannt,
können sie gleich mitklären.
Auf ungestörten intimen Kontakt dürfen sie aber bestimmt hoffen!