19.02.2019, 14:55
(19.02.2019, 13:55)messalina schrieb: Also ich glaube ja, dass der Artikel 1 eigentlich überschätzt wird und viel weniger sagt als es die Meinung ist? Da steht in Wirklichkeit nur "Die Würde des Menschen ist unantastbar", aber nicht "Die Würde des Menschen darf nicht angetastet werden". Das ist schon ein großer Unterschied finde ich. Weil das erste ist nur eine Feststellung, so wie "Krebs ist unheilbar" oder "messalina ist unnahbar" oder "das Kind ist unauffindbar" oder "ihre Gegensätze sind unüberbrückbar". Unheilbar, unnahbar, unauffindbar und unüberbrückbar heißt aber noch lange nicht, dass man es nicht trotzdem (ver-)suchen darf, oder? Oder liege ich da jetzt total falsch?
Ja, Sie liegen wie so oft völlig daneben. Das Wort unantastbar ist eindeutig und schließt abenteuerliche Spekulationen wie die Ihren absolut aus.