19.02.2019, 12:40
(19.02.2019, 10:57)PuK schrieb: Ach, nichts zu danken.
Das kann vorkommmen, aber so war's auch nicht gemeint, vor allem das mit Art. 79. Da gibt es nämlich tatsächlich in der Rechtswissenschaft einen Dissens darüber, wie der zu lesen ist (mit "und" oder mit "bis"). Nur halte ich diesen Dissens für nicht begründet. Wenn da steht "und", dann muss man das als "und" lesen und darf kein aus der Luft gegriffenes "bis" hineininterpretieren. Außer man hätte wirklich stichhaltige Gründe, die die Annahme rechtfertigen würden, dass dem Gesetzgeber an dieser Stelle ein Fehler unterlaufen ist. Aber solche Gründe gibt es in diesem Fall nicht und sie sind auch schwer denkbar. Wenn man eine Verfassung für einen Staat schreibt, überlegt man sich normalerweise sehr gut und genau, was darin stehen soll und wie das am besten und möglichst eindeutig formuliert wird. Das wollte ich hauptsächlich rüberbringen.
Ich schließe mich deinen Ausführungen an.
Gegenprobe:
Zitat:Nein, wenn da steht "1 und 20", dann sind auch nur diese beiden Artikel nicht änderbar. Die Art. 2 bis 19 aber sehr wohl. So einfach ist das, und alles andere ist mutwillig an den Haaren herbeigezogener Blödsinn.
Sollte die Verfassung so verstanden werden, daß die Art. 2 bis 19 ebenfalls änderbar wären, stünde da "1 bis 20" und nicht "1 und 20".