23.10.2018, 15:33
(23.10.2018, 15:12)messalina schrieb: Der Mieter kann aber arbeitslos werden und dann nützt die schönste Bescheinigung gar nichts.
Auch hier werden Ihnen die möglichen Mieter gerne die entsprechenden Bestätigungen vorlegen. Wahrscheinlich sind diese schon im Anschreiben zur Bewerbung für die Wohnung enthalten.
Zitat:Ob Sie das dürften, spielt der der Wohnungsnot in der Praxis gar keine Rolle. Sie entscheiden ja an wenn Sie vermieten.
Ich gehe davon aus, dass es zig Interessenten für die Wohnung geben würde.
Wenn man keine Argumente hat, kommt der Schimmel.
Wenn Sie an einen Mieter vermietet haben, der nachweislich immer beim Vorgänger seine Miete gezahlt hat und nachweislich in einem gesicherten oder im Normalfall gesicherten Arbeitsverhältnis steht, gibt es keinen vernüftigen Grund die Wohnung in der man wohnt verschimmeln zu lassen.
und weil alles zum Thema Vermietung gesagt ist und ihre .... immer ..... werden.