25.10.2018, 20:09
(25.10.2018, 19:13)Lueginsland schrieb: Jedoch ist im Fall Egenberger noch nicht "aller Tage Abend."
Die endgültige Entscheidung ging zurück an die Erfurter Richter.
Zitat aus meine Link im ersten Beitrag:
Zitat:Ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts schafft nun Klarheit - und könnte die Praxis der Kirchen bei Tausenden Neueinstellungen pro Jahr grundsätzlich verändern.
....
Das Gericht setzte in seinem Grundsatzurteil Regeln, wann eine Kirchenmitgliedschaft gefordert werden darf (Aktenzeichen: 8 AZR 501/14).
http://www.spiegel.de/karriere/bundesarb...35068.html