17.09.2018, 22:21
(17.09.2018, 21:44)Lueginsland schrieb: Ich hab´s bei WIKI nachgelesen, z.B. § 64 BBG
"Ich schwöre, das Grundgesetz und alle in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze zu wahren und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe.“
Es ist auch kein sog. Treueid, "lediglich" ein Amtseid.
Gem. § 37 BBG sind sie "dann" zur Verschwiegenheit .....verpflichtet.
Der "Treueeid" ist der Oberbegriff zum "Amtseid".