17.09.2018, 14:19
(17.09.2018, 13:56)PuK schrieb: Er wird sanft fallen, das sagte ich ja oben schon. Spezialist fürs Beamtenrecht ist ja hier leopold, ich kann mich u.U. täuschen. Aber ich behaupte jetzt mal, dass es im Beamtenrecht möglich ist, so etwas wie eine "einvernehmliche Kündigung" oder einen "Aufhebungsvertrag" zu machen. Man möge mich korrigieren, falls ich nicht recht habe. Kann in diesem Fall sein.
V-Mann von wem?
Wenn Maaßen von seinem Posten als Chef des Verfassungsschutzes zurücktritt, kündigt er ja nicht sein Beamtenverhältnis. Er wird danach eben wieder eine andere Funktion im Staatsdienst einnehmen oder er wechselt an eine Universität. Da gibt es viele Möglichkeiten.