25.07.2018, 17:16
(25.07.2018, 09:18)Lueginsland schrieb: Mir scheint, Sie haben "es" nicht verstanden.
Weshalb wohl habe ich durch Unterstreichen etwas hervor gehoben?
Mit keiner Silbe habe ich geschrieben, ein künftiger Moscheebau in Kaufbeuren wäre mit der Entscheidung verhindert.
Der geplante Moscheebau, wie bereits der existierende, ist Kulturstätte der Ditib und diese untersteht nun mal dem türkischen Ministerpräsidenten.
Der kann die Exterritorialität seiner Botschaft genießen, das hat zu genügen.
Wenn die Moschee auf privatem Grund mal gebaut wird, dann wird der notwendige Bauantrag unter gleichen Vorgaben geprüft und ggf. genehmigt,
wie er auch zwingend gewesen wäre auf städtischem Grund. Ein Baugenehmigungsverfahren unterscheidet sich nicht nach dem Bauplatz.
Eigentumsrechte brechen kein Baurecht.
Was in und um die Moschee geschieht, ob die Stadt darauf mehr oder weniger Einfluss nehmen kann hängt wiederum nicht vom Standort, dem Grundbesitz ab.
Gleiches Recht für Alle!
Wie wäre es, wenn Sie sich einfach mal über den Sachverhalt informieren?