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BGH: Erben dürfen auf Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen
#7

(12.07.2018, 23:20)forest schrieb:  Weil eine/r einen Antrag gestellt hat. Wo kein Kläger, da kein ....

Schon klar, da hat eine Firma nicht glauben wollen dass es gesetzlich geregelt ist, was sie vermutlich im anderen Fall, bei evtl. Bezahlfunktion, selbst sehr schnell beansprucht hätte.
Erben haben nicht nur Rechte sondern auch Pflichten.

Für manche war es eben doch interessant, entgegen @PuKs Annahme, für den Fall sie sollten in solche Situationen kommen.
Ist doch so, dass meist erst genau solche Prozesse Klarheiten für die Algemeinheit schaffen.
Sicher kann man der Einstellung sein es wär doch gesetzlich geregelt, wenn da nur nicht diejenigen wären die es versuchen.
Ohne solche Prozesse kommt man eben bei einem guten Prozentsatz damit durch, sich nicht ans Gesetz zu halten.

Ldiglich ein solches wollte ich verdeutlichen.
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BGH: Erben dürfen auf Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen - von Klartexter - 12.07.2018, 16:04
RE: BGH: Erben dürfen auf Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen - von PuK - 12.07.2018, 16:42
RE: BGH: Erben dürfen auf Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen - von Kreti u. Plethi - 12.07.2018, 21:33
RE: BGH: Erben dürfen auf Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen - von PuK - 12.07.2018, 22:07
RE: BGH: Erben dürfen auf Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen - von observer - 12.07.2018, 22:22
RE: BGH: Erben dürfen auf Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen - von forest - 12.07.2018, 23:20
RE: BGH: Erben dürfen auf Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen - von Kreti u. Plethi - 13.07.2018, 08:00

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