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BGH: Erben dürfen auf Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen
#3

(12.07.2018, 16:42)PuK schrieb:  Das ist selbstverständlich. Das Internet ist nämlich kein rechtsfreier Raum. 

Es gelten dort die selben Regeln wie außerhalb. Und wenn die Rechte vererblich sind, dann sind sie vererblich. Und wenn nicht, dann nicht. Man muss da nicht neue Fässer aufmachen oder sogar konstruieren. Das ist alles schon lange geregelt und kalter Kaffee. Interessiert keinen mehr. Das wäre vor 20 Jahren vielleicht (!) interessant gewesen.

Klappe zu, Affe tot, Diskussion aus.

Ah ja und wozu bedurfte es dann dieses Urteils?
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BGH: Erben dürfen auf Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen - von Klartexter - 12.07.2018, 16:04
RE: BGH: Erben dürfen auf Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen - von PuK - 12.07.2018, 16:42
RE: BGH: Erben dürfen auf Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen - von Kreti u. Plethi - 12.07.2018, 21:33
RE: BGH: Erben dürfen auf Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen - von PuK - 12.07.2018, 22:07
RE: BGH: Erben dürfen auf Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen - von observer - 12.07.2018, 22:22
RE: BGH: Erben dürfen auf Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen - von forest - 12.07.2018, 23:20
RE: BGH: Erben dürfen auf Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen - von Kreti u. Plethi - 13.07.2018, 08:00

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