13.12.2018, 12:40
Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass die 2013 eingeführten Änderungen des Rundfunkbeitrages mit dem EU-Recht vereinbar sind und nicht gegen EU-Recht verstoßen. Auch stellt der Rundfunkbeitrag keine unerlaubte staatliche Beihilfe dar. Das Landgericht Tübingen hat den Europäischen Gerichtshof angerufen um die oben genannten Sachverhalte zu klären.