17.05.2018, 22:37
(17.05.2018, 21:34)messalina schrieb: Jetzt habe ich das halbe Waffengesetz durch, besonders die Anlage 1. Ich glaube, mein Deejo ist in Wirklichkeit gar keine Waffe? [Bild: https://treffpunkt-koenigsplatz.de/image...s/nanu.gif] Eine Hieb- und Stichwaffe ist es nicht (Faltblatt Nürnberg ) und bei den Messern, die als Waffen definiert sind, ist es auch nicht dabei. Dann kann ich es vielleicht ja doch überall hin mitnehmen?
Schade, dass ich mich beim Tag der Offenen Tür bei der Polizei nicht getraut habe. Aber die haben wahrscheinlich noch eigene strengere Hausregeln, sie haben mich jedenfalls am Eingang nach einem Messer gefragt.
Also wenn du dein süßes kleines Messerchen jemanden in den Hals rammst, dann kann der tot sein. Damit spielt es für eine Gefahr, die von dir ausgeht überhaupt keine Rolle, ob es eine Waffe ist und nicht mitgeführt werden darf.