17.05.2018, 20:23
(17.05.2018, 18:01)messalina schrieb: Ja, ich bin da die ganze Zeit schon selbst am Grübeln, weil ich ja jetzt auch fast immer ein Messer dabei habe (neulich beim Tag der Offenen Tür bei der Polizei nicht [Bild: http://www.smilies.4-user.de/include/Fro...py_053.gif ]). Es ist ein Deejo mit 10 cm Klinge, ein richtig schmuckes Schätzchen, und das Dabeihaben ist weder ordnungswidrig noch eine Straftat. Ich habe es aber natürlich nicht zur Nagelpflege dabei, sondern schon mehr so zum Schutz wie der Mann in deinem Beispiel. Neulich nachts von der Straßenbahn nach Hause hatte ich es sogar offen in der Hand und es war ein total gutes Gefühl irgendwie. Also ich dachte bis jetzt, Notwehr wäre damit schon erlaubt? Oder bin ich jetzt eine drohende Gefahr für übergriffige Flüchtlinge?
Vorsicht bei öffentlichen Veranstaltungen. Da darfst du es nicht dabeihaben (§ 34 WaffG) . "Öffentliche Veranstaltungen" sind auch Discos und Kinovorführungen.