03.04.2018, 13:42
(03.04.2018, 13:32)messalina schrieb: Was sollte man denn in die Kündigung schreiben, "hat nicht gekuckt, ob ein Mitarbeiter vor seiner Krankmeldung alle Mails verschickt hat"? [Bild: https://treffpunkt-koenigsplatz.de/image...s/nanu.gif] Mehr war nicht, und mehr wird auch glaube ich nie sein.
Ich schrieb:
Zitat:Die Terminüberwachung lag nach den jetzigen Berichten eindeutig bei der Amtsleiterin.
Verletzung der Dienstaufsichtspflicht
Zitat:Dienstaufsicht ist die Aufsicht des Dienstherrn über das persönliche Verhalten der ihm in einem Dienstverhältnis unterstellten Mitarbeiter und beschränkt sich im Wesentlichen auf das Gebiet des Disziplinarrechts .[5] Im engeren Sinne begründet die Dienstaufsicht ein rein personenrechtliches Aufsichtsverhältnis, bei dem es nicht um die Korrektur einer Sachentscheidung, sondern um das persönliche Verhalten eines Dienstuntergebenen geht. Durch die Dienstaufsicht sorgt der Dienstvorgesetzte mit Überwachung , Belehrung und Dienstanweisung für ordnungsgemäße Erfüllung der Arbeitsaufgaben der Mitarbeiter.[6]
https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsicht
Es wurde noch mehrfach in den Links bzw von User angesprochen
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