04.01.2018, 13:57
(03.01.2018, 20:00)TomPaul schrieb: .../......
Es ist also der Behörde, die für die Unwettervorhersagen zuständig ist, nicht erlaubt kostenfrei die Bürger per App zu warnen.
Was ist blos los mit Deutschland?
Es wurde bloß ein Urteil nach Recht und Gesetz gefällt, zumindest in diesem Fall. Ansonsten keine Auffälligkeiten mit Deutschland....
Nehmen Sie sich Zeit, lesen Sie das Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Bonn
Zitat:Das Handeln der Beklagten ist unlauter und damit unzulässig, weil der DWD mit den Angebot einer unentgeltlichen Wetter-App gegen § 6 Abs. 2 S. 1 DWDG n.F. und damit gegen eine das Marktverhalten regelnde Vorschrift verstößt.
Hier noch die Pressemitteilung des Landgericht Bonn