21.12.2017, 09:15
(21.12.2017, 00:46)Klartexter schrieb: Nein, das ist in keiner Weise Aufgabe des Staates.
Den Rechtsanspruch gibt es längst, besser bekannt als ALG II oder Hartz4. Rechte bringen aber auch Pflichten mit sich, warum sollte zum Beispiel ein arbeitsfähiger Mensch nicht zu gemeinnützigen Arbeiten verpflichtet werden können?
Zitat:Jobcenter fördern Obdachlosigkeit
Eine Studie der Humboldt-Universität macht die Jobcenter für Zwangsräumungen verantwortlich. Demnach seien in Berlin die Jobcenter neben den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften die „Motoren von von Verdrängungen und Zwangsräumungen“. Das sind in Berlin immerhin 5.000 bis 7.000 pro Jahr bei circa 10.000 Räumungsklagen.
Die Jobcenter seien dafür maßgeblich verantwortlich, weil sie Gelder zu spät oder auf falsche Konten zahlten oder Bewilligungen verweigerten. Die Bemessungsgrenzen der Jobcenter für Mieten hätten zudem mit den realen Mietsteigerungen nichts zu tun, so dass die Betroffenen Mietschulden anhäuften. Rutschen aber Erwerbslose in die Wohnungslosigkeit, dann setzt ein fataler Kreislauf ein: Ohne Job wird es extrem schwer, eine Wohnung zu finden, ohne Wohnung gibt es kaum Aussicht auf einen Job. (Dr. Utz Anhalt)
Quelle: gegen-hartz.de
Das war mal, dass Vermieter einfachen Wohnraums nicht viel gegen einen Hartz-IV-Empfänger als Mieter hatten. Man hatte die Sicherheit, dass die Miete immer pünktlich kommt, weil sie vom Amt kommt. Seit sie vom Hartz-IV-Empfänger kommt, weil zunächst er sie auf sein Konto kriegt und vor allem, seit die Sanktionen auch die Miete betreffen können, ist das nicht mehr so.