11.11.2017, 17:10
(11.11.2017, 16:00)bbuchsky schrieb: Wieder Witzbold.
Einen Händler und einen Vermittler anzuklagen, nennen Sie Aufarbeitung???
Die Strafverfolgung beginnt doch erst. Zudem wird der BGH noch feststellen müssen, ob die Cum-Ex-Geschäfte illegal waren, auch wenn derzeit alles darauf hindeutet. Erst wenn das geklärt ist, wird es in größerem Umfang Strafverfahren geben.
Dass die Politik vorsätzlich an diesen Geschäften mitgewirkt hat, entspringt lediglich Ihren Hirngespinsten.