22.09.2017, 17:57
(22.09.2017, 17:22)Lueginsland schrieb: Auch Ihr Beitrag ist lediglich ein netter Versuch.
Seit dem 22.07.2017 (Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen)
ist eine Eheschließung nur noch möglich, wenn beide Heiratswillige volljährig sind.
Wusste ich tatsächlich noch nicht, ist ja wirklich brandneu. Aber gut so. Dann verstehe ich die Diskussion doppelt nicht.
Martin