30.07.2017, 18:17
(30.07.2017, 11:34)messalina schrieb: Ja, und mit dem Grundgesetz muss man anfangen, besonders mit Artikel 16a.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.
Und schon wird Handkäse aus Ihrem Vortrag.
Da in den Drittstaaten, die da in Frage stehen, allesamt Leute mit zweifelhaftem Rechtsverständnis, Neigung zu Diskriminierung und unmenschlicher Behandlung an der Macht waren und sind, kurz, Leute Ihrer sowohl moralischen als auch humanistisch zweifelhaften Grundhaltung, war die Aufnahme der Leute leider unabdingbar.
Dass unsere Ordnungsbehörden als traditionell reaktionärer Arm der Administration ihren Unmut über die Grenzöffnung durch Arbeitsverweigerung auszudrücken pflegt, ist doch inzwischen offensichtlich. Da gilt es mal disziplinarisch durchzugreifen, und beim nächsten Abkommen über "Freizügigkeit" sollte man wohl mehr Wert auf die vertragliche Festlegung wertorientierten Staatshandelns legen, und nicht nur Waren oder Kapital im Blick haben.