30.07.2017, 11:34
(30.07.2017, 11:08)Kreti u. Plethi schrieb: Ich rede ganz sicher nicht von einer Abschaffung des Rechststaates sondern wie es @bbuchsky schon beschrieb es ist sinnlos nach härteren Strafen zu rufen solange die bestehenden nicht angewandt werden.
Ja, und mit dem Grundgesetz muss man anfangen, besonders mit Artikel 16a.
Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
Art. 16a
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist.