12.10.2019, 09:11
(12.10.2019, 00:57)Maylin schrieb: Zitat Urteil BVerfG:
"Zum ersten Mal formulieren die Richter: Nach dem Recht der Vereinten Nationen sei nicht nur Selbstverteidigung gegen Staaten erlaubt, sondern es sei auch vertretbar, terroristische Gruppen wie den IS in anderen Ländern zu bekämpfen und sich auf dieses weltweit anerkannte Recht zur Selbstverteidigung zu berufen."
Damit fällt auch Ihr "Kriegsverbrechen" weg, denn die Türkei hat ebenso das Recht, sich gegen Terrorismus und gegen Terroristen, die das Land bedrohen, zu wehren!
Wann genau haben die kurdischen Organisationen im Nordsyriens die Türkei militärisch überfallen? Es militärischer Angriff ist nämlich Voraussetzung für die Verteidigung.