12.10.2019, 09:07
(12.10.2019, 00:57)Maylin schrieb: Zitat Urteil BVerfG:
"Zum ersten Mal formulieren die Richter: Nach dem Recht der Vereinten Nationen sei nicht nur Selbstverteidigung gegen Staaten erlaubt, sondern es sei auch vertretbar, terroristische Gruppen wie den IS in anderen Ländern zu bekämpfen und sich auf dieses weltweit anerkannte Recht zur Selbstverteidigung zu berufen."
Damit fällt auch Ihr "Kriegsverbrechen" weg, denn die Türkei hat ebenso das Recht, sich gegen Terrorismus und gegen Terroristen, die das Land bedrohen, zu wehren!
Und was Terroristen sind, bestimmt Herr Erdogan. Und dann darf er auch Zivilisten bombardieren. So einfach ist das.
Zuudem haben die Amerikaner also in den letzten Jahren mit Terroristen paktiert. Interessant. Ich habe gelesen, dass Erdogan als Bodentruppen befreundete Rebellen und fanatische Islamisten gegen die Kurden einsetzt. Das passt auch gut zu den Meldungen, wonach die Türkei auch immer wieder den IS unterstützt hat. Was ist dann nun die Türkei? Und was ist Erdogan? Ein Terrorist?