08.09.2019, 10:31
(08.09.2019, 08:58)leopold schrieb: Man darf gespannt sein, was die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ergeben und gegen wen alles Anklage erhoben wird. Die Verantwortlichen einschließlich Herrn Stadler, der offensichtlich von Anfang an über die Betrügereien Bescheid wusste, werden wohl kaum einer Gefängnisstrafe entgehen. Auch die Machenschaften des Kraftfahrtbundesamt werden in einem Prozess hoffentlich endlich einmal durchleuchtet.
Da gebe ich Ihnen recht,
dass die Machenschaften von Herrn Seehofer, der ja die Weisungen (als er noch CSU Vorsitzender war) an die Verkehrsminister angefangen von, Ramsauer über Dobrindt und dann Scheuer erteilt hat und die seinen Befehlen folgen mussten, dass es zu so einer Murks-Maut kam.
Und ganz genauso verhielt es sich wohl bei den Diesel-Tricksereien, dass die Auto-Industrie, vor allem natürlich Audi geschont wurde, wo der Seehofer doch vor Ort saß und in der CSU noch immer eine gewisse Macht hat, sodass Söder ihn ja nicht ganz kalt stellen kann.
Und Kanzlerin Merkel schaute dem Treiben, genauso wie in der Flüchtlings-Politik einfach zu.
Das ein moimoi, das nicht versteht, ist nicht weiter verwunderlich.
https://www.t-online.de/region/muenchen/...aign=link1
Zitat:Der ehemalige Audi-Vorstandschef Rupert Stadler ist von der Münchner Staatsanwaltschaft unter anderem wegen Betrugs in der Dieselaffäre angeklagt worden. Das teilte die Ermittlungsbehörde am Mittwoch mit. Stadler soll Dieselautos mit manipulierter Abgasreinigung wissentlich in den Verkehr gebracht haben.
Die Staatsanwaltschaft München II legt Stadler und drei weiteren Angeklagten "Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung" zur Last. Die drei anderen Beschuldigte sollen Motoren für Fahrzeuge der Marken Audi, VW und Porsche entwickelt haben, deren Steuerung mit einer unzulässigen Softwarefunktion ausgestattet gewesen sei.
Dem 56-jährigen Stadler wirft die Behörde vor, "spätestens ab Ende September 2015 von den Manipulationen Kenntnis gehabt und gleichwohl weiter den Absatz von betroffenen Fahrzeugen der Marken Audi und VW veranlasst bzw. den Absatz nicht verhindert zu haben". Ob es wirklich zu einem Prozess kommt, hängt vom Landgericht München II ab, das entscheidet, ob es die Anklage zulässt.