09.12.2016, 22:29
(09.12.2016, 20:48)_solon_ schrieb: Das ist Common Sense.
Nein, das ist relativ neu und mit "gesundem Menschenverstand" nun kaum zu erklären.
Haben Sie den Artikel überhaupt gelesen?
Zitat:Das Landgericht folgt mit seinem Beschluss zur Linkhaftung sehr streng einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs. Die Richter hatten im September entschieden, dass nicht nur der Seitenbetreiber mit dem unrechtmäßig benutzten Bild abgemahnt werden darf. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es aber auch für kommerzielle Website-Betreiber ein Risiko,
zu Recht abgemahnt zu werden, selbst wenn sie lediglich auf die problematische Seite verlinken .
Das heißt, jeder hat auch zu prüfen, ob die Fotos auf einer Website auf die er nur verlinkt (!) keine Urheberrechte verletzen, obwohl das in diesem Fall gar nicht erkennbar war.
Wie soll das in der Praxis ausschauen?