28.07.2019, 16:35
(28.07.2019, 16:15)Kreti u. Plethi schrieb: 2. Ausgesteuert wird niemand wegen Krankheit sondern Erwerbsunfähig und ist dann, nach Krankengeld von 18 Monaten, durch die DRV krankenversichert.
Die Grundversicherungstarife gibt es nur bei privat Versicherten die den Beitrag nicht mehr aufbringen können und der ist tatsächlich schlechter als die gesetzliche Versorgung.
Erste Hälfte: Ja. Nur ist die Erwerbsunfähigkeit ja zumeist eine direkte Folge dieser lang andauernden Krankheit mit geringen oder keinen Aussichten auf Besserung. Die kommt ja nicht aus dem Nichts, diese Erwerbsunfähigkeit.
Zweite Hälfte: Mir wurde bei der Barmer erklärt, dass in diesem Fall der Regierungsbezirk einspringt und dass die Versorgung dabei nur noch eine Grundversorgung ist. Wie das heißt, ist ja egal, und das nichts daran, dass immer irgendjemand zahlt, aber dann nur noch aufs Nötigste verringerte Maßnahmen. Und von einer krankhaft Magersüchtigen, die insgesamt knapp vier Jahre lang auf einer Suchtstation des Augsburger BKH einquartiert war (weil sich angeblich kein geeigneterer und preiswerterer Platz irgendwo für sie fand) und natürlich aufgrund ihrer Krankheit dauerhaft erwerbsunfähig war, weiß ich, dass den Pflegesatz dort (zu jener Zeit um die 180 €/Tag, aber das ist noch ohne Medikamente und Ärzte, sondern die Kosten dafür kommen noch oben drauf) der Bezirk Schwaben übernahm. Das ist aber schon ein paar Jahre her. Mag sein, dass sich da hinsichtlich des Kostenträgers inzwischen etwas geändert hat, aber aus Sicht des Patienten ist das alles egal. Der ist nämlich dann raus aus dem gesetzlichen KV-System.