08.07.2019, 20:10
(07.07.2019, 22:12)nomoi schrieb: Fragen Sie doch den Bekannten was er versteht unter: gegen entsprechende Finanzen,
ich versteh den Teil nicht.
Verträge können ..... selbstverständlich ... unter Umständen ..., beendet werden.
z.B. einvernehmlich durch Kündigung, wenn ein Rücktrittsvorbehalt vereinbart, wenn Irrtum vorliegt ...
Ansonsten muss man sich beim Abschluss einig sein, sich drauf verlassen,
dass gegenseitige Verpflichtungen eingehalten werden.
So habe ich diese Vertragsproblematik auch verstanden.
Allerdings gibt es wohl auch manchmal Möglichkeiten, dass wenn z.B. eine günstigere Variante eines bestimmten Bauabschnittes (z.B. Türmchen als fiktives Beispiel) dann während der Bauphase doch weggelassen wird kann dieses die Kosten senken. Gleichzeitig muss jedoch für die Nicht-Einhaltung der ursprünglichen Vertragsabmachung bezahlt werden. Event. könnte die "Türmchen weglassen" Änderung plus die Kosten für die Nichteinhaltung des Vertrages im Ganzen doch wieder Kosten einsparen.