27.06.2019, 02:08
(27.06.2019, 00:58)messalina schrieb: Ich finde das richtig gemein dass Sie das was ich geschrieben habe total verdrehen und Dinge draus machen die ich überhaupt gar nicht gesagt habe. Und dann soll ich ihre seltsamen Punkte auch noch beweisen.
Ach ja, Sie haben das also überhaupt nicht gesagt? Dann ist das hier wohl eine Fata Morgana?
(26.06.2019, 14:50)messalina schrieb: Aber der Staat duldet und fördert es auf allen Ebenen wo es nur geht, es gilt als politisch korrekt, wenn Andersdenkende nicht mehr bewirtet werden, nicht mehr einkaufen dürfen, ihre Arbeit verlieren, neuerdings ihre Grundrechte verlieren.
Ihre sogenannte Entschuldigung macht es auch nicht besser:
(27.06.2019, 00:58)messalina schrieb: Also, in Wirklichkeit habe ich die ganzen Beispiele gemeint, die in den letzten Tagen und Wochen nun mal passiert sind. Dass in Hamburg z. B. Lehrer jetzt nicht mehr AfD-Mitglied sein dürfen oder dass sie in Sachsen die Polizisten auf AfD-Mitgliedschaft prüfen, und das sind ja wohl Behörden die das machen, also der Staat. Oder dass Frau Weidel und Herr Gauland in einer Edelpizzeria nicht essen durften, und die anderen Parteien in Berlin nur mit den Achseln gezuckt und gesagt haben, der Wirt hat eben das Hausrecht, und das Hausrecht hat ja wohl auch der Staat so gemacht, oder nicht? Und dass Andersdenkenden im schlimmsten Fall die Grundrechte entzogen werden können steht im Grundgesetz, und das ist auch vom Staat, und Herr Tauber hat es gestern oder vorgestern gefordert dass man das jetzt anwenden soll, und der ist in der Regierung.
Dann fangen wir mal mit Hamburg an:
Zitat:Eine Personalservice-Agentur in Hamburg (Lernzeit Schulpersonal-Service GmbH) vermittelt keine AfD-Parteimitglieder an Schulen und Kitas.
https://www.welt.de/regionales/hamburg/a...ieder.html
Ich hoffe, Sie kennen den Unterschied zwischen einem Dienstleister und einer Behörde. Wenn Sie den Artikel lesen, dann werden Sie auch unschwer erkennen, dass die betroffene Behörde nichts dergleichen verlangt hat, es ist eine Entscheidung des Geschäftsführers der Lernzeit Schulpersonal-Service GmbH. Gehen wir weiter nach Sachsen, die dortigen Behörden reagieren nur auf die Erkenntnisse des Verfassungsschutzes hinsichtlich der AfD. Man kann wohl kaum den Bock zum Gärtner machen, und es ist im legitimen Interesse des Staates, zu prüfen, ob seine Mitarbeiter einer verfassungsfeindlichen Partei angehören. Es wurde auch nur von einer Prüfung gesprochen, aber es wurden keine Konsequenzen angekündigt. Viele Arbeitgeber verlangen heute schon ein polizeiliches Führungszeugnis bei der Bewerbung, fragen Sie sich mal, warum das so ist.
Wenn Herr Gauland und Frau Weidel wiederum in einem privatwirtschaftlich geführten Betrieb als zahlende Gäste unerwünscht sind, dann ist das ausschließlich Sache des Geschäftsmanns bzw. Gastwirts. Ich würde die Bagage auch nicht in meinem Lokal wollen, wenn ich Gastwirt wäre. Seltsamerweise haben Sie sich noch nie darüber aufgeregt, wenn Migranten in Lokalen unerwünscht waren. Aber geben Sie mir doch einfach mal Ihre Adresse, ich schicke dann ein paar Migranten zu Ihnen, damit Sie erkennen können, warum das Hausrecht gesetzlich gesichert ist.
Kommen wir zu den Leuten, denen man im schlimmsten Fall die Grundrechte entziehen kann. das regelt Artikel 18 Grundgesetz:
Zitat:Wer die Freiheit der Meinungsäußerung, insbesondere die Pressefreiheit (Artikel 5 Abs. 1), die Lehrfreiheit (Artikel 5 Abs. 3), die Versammlungsfreiheit (Artikel 8), die Vereinigungsfreiheit (Artikel 9), das Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis (Artikel 10), das Eigentum (Artikel 14) oder das Asylrecht (Artikel 16a) zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung mißbraucht, verwirkt diese Grundrechte. Die Verwirkung und ihr Ausmaß werden durch das Bundesverfassungsgericht ausgesprochen.
Der letzte Satz von Artikel 18 sagt es in aller Klarheit: Das kann nur das Bundesverfassungsgericht in einem Verfahren entscheiden, die Anträge dazu können auch nur der Bundestag, Bundes- oder Landesregierungen stellen. Ich zitiere mal Wikipedia:
Zitat:Bisher (Stand 2017) wurden vier Verfahren beim Bundesverfassungsgericht angestrengt. Die Anträge wurden sämtlich zurückgewiesen. Antragsgegner waren jeweils Deutsche , die in besonderer Weise nationalsozialistisches Gedankengut verbreitet hatten:https://de.wikipedia.org/wiki/Grundrechtsverwirkung
- In BVerfGE 11, 282 [1] der zweite Vorsitzende der (vom BVerfG kurz zuvor verbotenen) Sozialistischen Reichspartei , Otto Ernst Remer .[2]
- In BVerfGE 38, 23 [3] der Herausgeber der Deutschen National-Zeitung , Gerhard Frey .[2]
- In den kurz nach dem Mordanschlag von Mölln Ende 1992 eröffneten Verfahren[4] gegen Thomas Dienel [5] und Heinz Reisz [6] hielt das Gericht die Anträge für unbegründet, nachdem die jeweiligen Freiheitsstrafen der Antragsgegner wegen positiver Prognose zur Bewährung ausgesetzt worden waren.
Das Geschwätz eines Herrn Tauber ist typisch deutsches Stammtischgelabere, um ein bestimmtes Klientel zu befriedigen. Deutschland ist aber immer noch ein demokratischer Rechtsstaat, und das ist auch gut so!
Also messalina, es liegt jetzt an Ihnen, ob Sie hier weiter schreiben können. Unterlassen Sie einfach künftig solche Behauptungen, die Sie nur vom überfliegen von Schlagzeilen her hier einstellen, ohne eigentlich genauer zu wissen, um was es geht - wie z.B. im Fall Hamburg. Unterlassen Sie auch Links und Videos zur Identitären Bewegung, Ihre heutigen wurden gelöscht, im Wiederholungsfall werden Sie ohne weitere Warnung dauerhaft gesperrt. Ich habe viel Geduld mit Ihnen gehabt, aber die ist jetzt erschöpft.