18.05.2019, 00:14
(17.05.2019, 23:31)leopold schrieb: Ich fürchte, Sie haben wenig Ahnung. Ein Unternehmen, das mit dem Staat Geschäfte macht, ist u. U. zur absoluten Offenlegung seiner Geschäftsunterlagen verpflichtet. Und mit absolut meine ich absolut.
Googeln Sie mal VO PR 30/53 oder LSP.
Unternehmen, die staatliche oder EU-Zuwendungen erhalten, müssen auf Verlangen sogar die Arbeitsverträge ihrer Mitarbeiter vorlegen.
Fürchtet Euch nicht! - ich werde auch nicht googeln.
Wenn Lohn und Gehälter Teil der betriebswirtschaftlichen Kalkulation sind (sicherlich ziemlich oft)
dann fallen diese unter die Verschwiegenheitsklausel sowohl für den AG als den AN!
Vllt. trifft das bei hoheitlicher Tätigkeit des Staates nicht zu,
aber überwiegend sind die Geschäfte doch wirtschaftlicher Natur.
Da darf sich auch die Regierung von Schwaben keiner Sonderrechte bedienen,
u.U.-Geschäfte sind bestimmt die wenigsten.
wenn die Lohn- und Gehaltsdaten ausnahmsweise als Teil der betriebswirtschaftlichen Kalkulation über Umsätze und Gewinnmöglichkeiten anzusehen sind.