17.05.2019, 22:42
(17.05.2019, 21:55)leopold schrieb: Ich kann eben die gezahlten Gehälter in vielen Firmen einsehen. Tut mir leidDamit würde der Arbeitgeber gegen Verschwiegenheitspflichten verstoßen.
Der AN hat ein berechtigtes Interesse, dass persönliche Daten,
z.B. sein Einkommen "geheim"gehalten werden.
"Fast" jeder Arbeitsvertrag enthält außerdem eine Geheimhaltungsvereinbarung, die sowohl den AG schützt
als auch den AN.
Dieser hat selbst über seine Vergütung Verschwiegenheit bewahren, wenn es sich um einen wettbewerblich relevanten Faktor handelt.